Primärprävention und Gesundheitsförderung
Die gesetzlichen Krankenkassen können in den folgenden Handlungsfeldern bezüglich Bewegung und
Entspannung finanzielle Unterstützung im Rahmen ihrer Satzungsregelung leisten:
Bewegung:
Maßnahmen zur Förderung des Muskel-Skelettsystems (Rückenschule,
Wirbelsäulengymnastik, Pilates, etc.)
Stressreduktion/Entspannung:
Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen, Yoga, Autogenes Training, etc.
Bei Vorlage einer Teilnahmebescheinigung mit dem Nachweis einer mind. 80%igen Teilnahme erstatten die Krankenkassen in
der Regel pro Kalenderjahr, bzw. alle 2 Jahre bei einer Kurseinheit von 8-12 Stunden
bis zu 80% der Kursgebühr.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Bestimmungen.
Bei den angebotenen Kursen handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Präventionsfeld Bewegung oder Entspannung,
die die Richtlinien des § 20 SGB V erfüllen.
{Die Kursleiter müssen bestimmte Ausbildungsnachweise der Grund- (z. B. Sportlehrer, Krankengymnasten,
Physiotherapeuten, Ernährungswissenschaftler, Dipl.-Psychologen, Ärzte, etc.) und Zusatzqualifikation (z. B.
Rückenschullehrer, Entspannungstrainer, Pilatestrainer, etc.) erfüllen}
Christiane Aurich
Rheinfelden Eichsel